Bundesrat billigt Bundesteilhabegesetz: DBSV fordert zeitnahe Weiterentwicklungen
Das Bundesteilhabegesetz ist vom Bundesrat gebilligt worden und tritt zum 1. Januar 2017 stufenweise in Kraft. Für den DBSV ist der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens gleichzeitig der Startschuss, um sich für dringend erforderliche Weiterentwicklungen einzusetzen.